Wiesbaden, den 27.09.2011
Der Deutsche Mieterbund, Landesverband Hessen e. V. hat die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Mietpreistreiberei, insbesondere in Teilen von Frankfurt am Main, gestoppt wird. Es häuften sich die Berichte, dass Vermieter und Makler in Frankfurt den akuten Wohnraummangel teilweise schamlos ausnutzten und bei der Neuvermietung zum Teil vollkommen überhöhte Mieten verlangten, die häufig 30 bis 40 Prozent über dem Mietspiegel liegen, obwohl die Wohnungen in Ausstattung und Lage meist diesem Wert nicht entsprechen würden. „Die Landesregierung darf nicht länger tatenlos zusehen, wie skrupellose Geschäftemacher die angespannte Wohnungsmarktlage in Frankfurt ausnutzten“, erklärte der Vorsitzende des Mieterbundes Hessen, Wolfgang Hessenauer, in Wiesbaden. Hier müsse dringend gehandelt werden, indem über den Bundesrat eine Novellierung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes in die Wege geleitet wird.
Hessenauer verwies in diesem Zusammenhang auf die Bundesratsinitiative des Landes Berlin (Drucksache 637/10). Darin fordert das Land Berlin unter anderem mit Hinweis auf den starken Mietanstieg in Teilen des Stadtgebietes eine Änderung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Nach der derzeit gültigen Gesetzesregelung sind Mietpreise unangemessen hoch und können deshalb strafrechtlich geahndet werden, „die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigen, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.... in den letzten vier Jahren vereinbart oder ..... geändert worden sind“. Bedauerlicherweise habe die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Vergangenheit als Maßstab für einen Engpass auf dem örtlichen Wohnungsmarkt die Wohnsituation in der gesamten Stadt zugrunde gelegt. Ein zu geringes Angebot werde daher regelmäßig nicht angenommen, wenn nur in Stadtteilen eine angespannte Lage herrscht, in anderen Stadtteilen aber nicht. Dies habe letztendlich dazu geführt, dass die Vorschrift des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz heute wirkungslos sei. Hessenauer forderte daher die Landesregierung auf, sich dem Gesetzesantrag des Landes Berlin anzuschließen, mit dem § 5 Wirtschaftsstrafgesetz dahingehend geändert werden soll, dass künftig nicht mehr auf die Gesamtsituation einer Gemeinde abgestellt wird, sondern auch auf Wohnungsteilmärkte innerhalb eines Stadtgebietes. Die marktbedingten, teilweise vollkommen überhöhten Mietpreise, insbesondere bei der Neuvermietung, könnten durch eine Novellierung des Wirtschaftsstrafrechts eingedämmt werden. Dem derzeitigen Mieterhöhungsdruck gelte es auch schon deshalb entgegen zu treten, weil die überhöhten Neuvermietungsmieten, die heute in Teilen von Frankfurt gefordert würden, morgen bereits Eingang in das allgemeine Mietpreisniveau finden und damit die Mieten insgesamt nach oben treiben.
Des Weiteren fordert der Mieterbund Hessen, auch den Teil der Gesetzesinitiative des Landes Berlin zu unterstützen, der generell den Mietenanstieg bremsen soll. So sollen z. B. auch Neuvertragsmieten auf 10% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden.