Bad Hersfeld, den 05.11.2004

Zunehmende Probleme für Mieter

[fett]DMB Landesverbände Thüringen und Hessen tagten gemeinsam[/fett] [kursiv]"Bedürftigen Haushalten muss erneut ein Heizkostenzuschuss gezahlt werden, die Eigenheimzulage gehört endlich abgeschafft, die Regelungen zur Vermögensanrechnung beim Arbeitslosengeld II sind verfassungswidrig, Städte und Gemeinden sind aufgefordert, ein kommunales Wohnungsversorgungskonzept zu entwickeln und ständig fortzuschreiben." Mit diesen Forderungen traten die Vorsitzenden der DMB Landesverbände Thüringen und Hessen anlässlich einer gemeinsamen Tagung in Bad Hersfeld an die Öffentlichkeit. "Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird sich für viele Haushalte im nächsten Jahr die Lage dramatisch zuspitzen mit der Folge, dass sich die sozialen Spannungen verschärfen" erklärten die Vorsitzenden der beiden Verbände, Thomas Damm (Thüringen) und Wolfgang Hessenauer (Hessen) vor etwa 70 Teilnehmern aus thüringischen und hessischen Mietervereinen. Im Mieterbund Thüringen und Hessen sind in ca. 30 örtlichen Mietervereinen rund 130 000 Mieterhaushalte organisiert.[/kursiv] [fett]Privathaushalte vor bösen Überraschungen - Vier-Punkte-Programm gegen explodierende Heizkosten[/fett] "Mieter und selbstnutzende Haushalte stehen vor bösen Überraschungen, wenn Mitte nächsten Jahres die Heizperiode abgerechnet wird. Die Heizkosten werden sich um mehr als 30 Prozent erhöhen. Je nach Größe der Wohnung kommen dann zusätzlich 150,- bis 250,- Euro Heizkosten auf die Haushalte zu." Darauf wiesen die Vorsitzenden der DMB -Landesverbände Thüringen und Hessen, Thomas Damm und Wolfgang Hessenauer, in Bad Hersfeld hin. Gleichzeitig setzten sie sich für ein Vier-Punkte-Programm gegen die explodierenden Heizkosten ein: [liste][eintrag]An die Landesregierungen in Erfurt und Wiesbaden richteten die Mieterverbände den Appell, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass die vom Bundesfinanzminister beabsichtigte Kürzung der Mittel für die Altbausanierung verhindert wird. "Wir brauchen dauerhaft und wirksam energetische Verbesserungen des Wohnungsbestandes, um auf diese Weise den Energiebedarf zu reduzieren," sagten Damm und Hessenauer übereinstimmend.[/eintrag][eintrag]Die Anstrengungen zur flächendeckenden Erstellung eines bundeseinheitlichen Energiepasses für Gebäude müssten deutlich erhöht werden. Ein Energiepass schaffe Transparenz, sei damit Grundlage für die Auswahlentscheidung beim Anmieten oder Kaufen einer Wohnung und vermittele im Übrigen Hinweise auf notwendige Energieverbesserungen im Wohnungsbestand.[/eintrag][eintrag]Einkommensschwachen Haushalten müsse durch eine Aufbesserung des Wohngeldes geholfen werden. Schon in der Heizperiode 2000/2001, als die Ölpreise ebenfalls explodiert sind, habe die Bundesregierung für bedürftige Haushalte einen besonderen Heizkostenzuschuss in Höhe von 5,-- DM pro Quadratmeterwohnfläche gewährt. "Wir müssen diesen Gedanken jetzt wieder aufgreifen, damit soziale Härten vermieden werden", sagten die beiden Mieterbundvorsitzenden.[/eintrag][eintrag]Heizkostenabrechnungen sollten besonders kritisch überprüft werden. Nach den Erfahrungen der örtlichen Mietervereine seien rund die Hälfte aller Heiz- und Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft oder bedürften einer Erklärung.[/eintrag][/liste] [fett]Eigenheimzulage soll endlich gestrichen werden[/fett] Die Streichung der Eigenheimzulage durch den Bundestag wird im Grundsatz vom Mieterbund begrüßt. An die Landesregierungen in Erfurt und Wiesbaden appellierten die Landesvorsitzenden der beiden Mieterverbände, Damm und Hessenauer, endlich die Blockade im Bundesrat aufzugeben und der Streichung der Eigenheimzulage zuzustimmen. Andernfalls werde bis auf weiteres eine Subventionspolitik fortgesetzt, die längst als wohnungspolitisch falsch, ökologisch unvernünftig, sozial ungerecht, arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv und ökonomisch unvertretbar angesehen werde. Die Eigenheimzulage sei mit derzeit 11 Milliarden Euro der größte Subventionsbrocken und nicht mehr zeitgemäß. Mit der Streichung der Eigenheimzulage könnten Milliarden an Euro jährlich eingespart werden. Sie dürften allerdings nicht ausschließlich zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes dienen. Vielmehr müssten hieraus auch Mittel für die Städtebauförderung bzw. Maßnahmen zur Strukturverbesserung in Städten eingesetzt werden. Außerdem soll hieraus auch teilweise der geforderte Heizkostenzuschuss finanziert werden. "Wir hoffen, dass im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat nun endlich die Vernunft siegt und die Politik den Mut und die Kraft aufbringt, gegen den Druck von Bausparkassen und Bauwirtschaft die Eigenheimzulage zu streichen", erklärten Damm und Hessenauer. [fett]Hartz IV: Regelung zur Vermögensanrechnung verfassungswidrig[/fett] Viele Mieter sind verunsichert und fragen sich, ob sie auch noch unter Hartz IV als ALG II-Bezieher ihr Sparguthaben und ihre Wohnung behalten können. "Die Regelungen zur Vermögensanrechnung beim Arbeitslosengeld II sind ungerecht und verstoßen gegen die Verfassung", erklärten die Vorsitzenden des Mieterbundes Thüringen und Hessen in Bad Hersfeld. Die Ungleichbehandlung von Barvermögen, Sparguthaben und Lebensversicherungen einerseits und selbstgenutztem Wohneigentum bzw. Einfamilien-häusern andererseits sei nicht zu rechtfertigen. Während bei einer arbeitslosen 40-Jährigen mit einem Kind, die in der eigenen Eigentumswohnung (Verkehrswert rd. 130 000 Euro) lebe, Vermögenswerte in Höhe von mehr als 150 000 Euro unangetastet blieben, dürfe eine 40-jährige Mieterin mit einem Kind nur etwa 21 000 Euro behalten, wenn sie ALG II beansprucht. "Diese eklatante Ungleichbehandlung ist aus unserer Sicht verfassungswidrig", erklärten Damm und Hessenauer. Es dürfe nicht für selbstnutzende Immobilienbesitzer und Mieter unterschiedliche Grenzen für zu berücksichtigendes Vermögen geben. Verbindliche und nachvollziehbare Informationen müssten im Übrigen die betroffenen Mieter erhalten, wenn es um die Frage geht, ob sie auch als ALG II – Bezieher weiter in ihrer Wohnung leben können oder ob sie sich eine preiswertere Wohnung suchen müssen. Letztlich müssten die Vorgaben des Bundesgesetzgebers im Zusammenhang mit Hartz IV von den Städten und Gemeinden umgesetzt werden. Ihnen werde ein großer Ermessensspielraum zugebilligt und damit auch eine große Verantwortung zugewiesen. "Wir gehen davon aus, dass viele Haushalte ihre bisherigen Wohnkosten nicht mehr zahlen können oder ihre Wohnkosten nach Vorgaben der Kommunen reduzieren oder letztlich umziehen müssen", erklärten die Mieterbundvorsitzenden aus Hessen und Thüringen. Auch deshalb müsse jetzt in den Städten und Gemeinden ein kommunales Wohnungsversorgungskonzept entwickelt und umgesetzt werden. Hier seien Fragen des Wohnungsbedarfs und der Wohnungsressourcen unter sozialen und städtebaulichen Aspekten sinnvoll zusammenzuführen. Wenn Mieterhaushalte gezwungen seien umzuziehen, könne dies zu veränderten Belegungsstrukturen in ganzen Stadtteilen und Stadtvierteln führen. Es könnten neue Armutsviertel entstehen. Städte und Gemeinden müssten auf diese Herausforderung eine Antwort haben. Sie müssten über Wohnungsbestände und Belegungsrechte mit Mietpreisgestaltungsmöglichkeiten verfügen, wenn sie auch künftig durchmischte Belegungsstrukturen sicherstellen und soziale Brennpunkte vermeiden wollten. Dies sei der Grund, warum sich der Deutsche Mieterbund immer wieder gegen den Verkauf öffentlicher Wohnungsbestände ausgesprochen habe.

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