Wiesbaden, den 20.04.2005
Erhöhung des Gastarifs unbillig und unwirksam - AG Heilbronn bestätigt Verbraucher
Das Amtsgericht Heilbronn (15 C 439/04) hat einer Klage eines Heilbronner Verbrauchers gegen die Preiserhöhung des örtlichen Gasversorgungsunternehmens in vollem Umfang stattgegeben:
[kursiv]„Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten (Gasversorger) in dem zwischen den Parteien bestehenden Gaslieferungsvertrag zum 1.10.2004 vorgenommene Erhöhung der Gastarife unbillig und unwirksam ist.“[/kursiv]
„Mit seiner Entscheidung vom 15. April hat das Amtsgericht Heilbronn ein ‚Grundsatzurteil’ für Verbraucherschutz und Transparenz gefällt und gleichzeitig die von Mieterbund, Verbraucherzentralen und Bund der Energieverbraucher vertretene Rechtsauffassung gestärkt“, kommentierte Jost Hemming, Direktor des Deutschen Mieterbundes – Landesverband Hessen e.V., das Heilbronner Urteil.
Hemming weiter: „Das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn hat Signalwirkung. Es gibt allen Mietern und Verbrauchern Rückenwind, die in den letzten Monaten gegen Gaspreiserhöhungen protestiert und die Preiserhöhungen zurückgewiesen oder nur unter Vorbehalt gezahlt haben. Nachdem auch das Bundeskartellamt und viele Landeskartellämter Missbrauchsverfahren eingeleitet haben, fordere ich die Versorger jetzt auf, endlich Klarheit bei ihrer Preisgestaltung zu schaffen.“
Entscheidend sei, so das Gericht, dass sich das Gasversorgungsunternehmen von der bisherigen vertraglichen Preisvereinbarung gelöst und dem Kläger einen neuen Preis „diktiert“ habe. Dass diese Vorgehensweise gerichtlich überprüfbar sein müsse, liege auf der Hand. Das Gasversorgungsunternehmen müsse darlegen, also vortragen, inwiefern der geforderte Gaspreis zur Deckung der Kosten der Gaslieferung und zur Erzielung eines im vertretbaren Rahmen liegenden Gewinnes dient, was nur durch die Offenlegung der Kosten- und Gewinnkalkulation möglich ist. Die Verpflichtung zur Offenlegung der Preiskalkulation folge spiegelbildlich aus dem Recht des Gasversorgers zur einseitigen Leistungsbestimmung im zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis.
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