Wiesbaden/Weilburg, den 29.04.2005
Hartz IV / ALG II - Mieterbund Hessen fordert vergleichbare Grundlagen
Anlässlich einer Tagung der hessischen Mietervereine in Weilburg forderte der 1. Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes – Landesverband Hessen, Wolfgang Hessenauer, die Landesregierung dazu auf, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass im Zusammenhang mit der Gewährung von Arbeitslosengeld II der Begriff der angemessenen Wohnkosten bundesweit auf vergleichbare Grundlagen gestellt wird.
Zurzeit herrsche diesbezüglich ein heilloses Durcheinander. Jede Kommune habe eine andere Lösung zur Feststellung angemessener Wohnkosten gefunden. Zum Teil beziehe man sich bei der Festlegung der angemessenen Grundmieten auf Mietspiegel, zum Teil auf eigene Erfahrungswerte und zum Teil lege man die viel zu niedrigen Mietbeträge des Wohngeldgesetzes zugrunde. Doch nicht nur die Mieten selbst, sondern auch die Heiz- und Betriebskosten würden teilweise nur bis zu einem bestimmten Betrag angerechnet. Das sei falsch. Betriebs- und Heizkosten müssten in voller Höhe übernommen werden, solange sie nicht völlig überhöht seien. Im Übrigen sollten die Kommunen jeweils auf den Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmieten abstellen, wenn es gelte, die Angemessenheit der Wohnkosten festzustellen.
Hessenauer forderte ferner, dass bei der Problematik der Wohnkostenreduzierung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden müsse. Zu bewerten seien die sozialen und wirtschaftlichen Nachteile für die Betroffenen, die tatsächlich zu erwartende Kostenersparnis durch einen Umzug (unter Berücksichtigung der Umzugskosten selbst) und die voraussichtliche Dauer der Arbeitslosigkeit. Es müssten die Weichen dafür gestellt werden, dass auch künftig keine Armutsviertel entstünden und dass ALG II-Empfänger nicht in Stadtbezirken mit Billigmieten unterkommen müssten. Diese Forderungen würden im Übrigen auch von der Wohnungswirtschaft weitgehend unterstützt.
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