Wiesbaden, den 17.11.2005

Mieterbund fordert: Lärmschutz verbessern!

Der Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen e.V. hat die hessische Landesregierung aufgefordert, wieder eine landeseigene Lärmschutzverordnung zu erlassen. Wie der Direktor des hessischen Mieterbundes, Jost Hemming, in Wiesbaden erklärte, nehmen seit Jahren in den Sprechstunden der Mietervereine die Beschwerden über Lärmbeeinträchtigungen zu. „Die Verunsicherung ist groß, weil keiner genau darüber informiert ist, was erlaubt ist und was nicht. Viele denken, die Ruhezeiten seien generell aufgehoben“, erklärte Hemming. Für einen schwerwiegenden Fehler hat Hemming in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Landesregierung ausgemacht, die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen zu Beginn dieses Jahres aufzuheben. Die stattdessen bundesweit geltende allgemeinere Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung helfe leider nicht weiter und sorge zusätzlich für Verwirrung. Mittlerweile darf jeder montags bis samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr Lärm erzeugen, also auch Rasen mähen, bohren, sägen und schleifen. Keine Mittagspause mehr, kein Unterschied mehr zwischen Sommer und Winter. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Geräte wie zum Beispiel für Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. Aber welcher Lärmverursacher wisse schon, ob sein Gerät mit dem EU-Umweltzeichen versehen ist oder nicht. Viele wüssten gar nicht, welches Gerät unter welche Norm fällt. Aufgrund der abgeschafften Lärmschutzverordnung sei es für die Kommunen so gut wie nicht mehr möglich, gegen Ruhestörer vorzugehen. Hilfesuchende würden daher auch meist auf den Privatklageweg verwiesen. „Wir brauchen unbedingt wieder eine allgemeingültige Regelung, die die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, sich gegen notorische Lärmverursacher zur Wehr zu setzen, entweder in Form eines landeseigenen Immissionsschutzgesetzes wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder durch eine neue Lärmschutzverordnung“, erklärte Hemming abschließend.

Druckversion