Darmstadt, den 23.09.2006

Mieterinteressen wahren

Auf ihrer alljährlich stattfindenden Herbsttagung haben die Landesverbände Hessen und Thüringen des Deutschen Mieterbundes in Darmstadt die Politik eindringlich davor gewarnt, die Mieterinteressen auf dem Altar finanzpolitischer Interessengruppen zu opfern. Es erfülle die Mieterinnen und Mieter mit großer Sorge, dass die Politik Weichenstellungen vornehme, die für den Wohnungsmarkt gravierende Folgen hätten und für die Mieter erhebliche Nachteile bringen würden. Eindringlich warnten die Vorsitzenden der beiden Landesverbände des Mieterbundes, Wolfgang Hessenauer (Hessen) und Thomas Damm (Thüringen), vor dem Verkauf öffentlicher Wohnungsunternehmen, der geplanten Zulassung von REITs und einer erneuten Debatte über eine Liberalisierung des Mietrechts. Damm und Hessenauer betonten den Stellenwert eines attraktiven und nachfragegerechten Wohnraumangebotes in sozial stabilen, lebenswerten Wohnquartieren in den Städten. Die Nassauische Heimstätte mit ihren mehr als 60.000 Wohnungen wie auch die kommunalen Wohnungsunternehmen in Hessen und Thüringen seien die wichtigsten Partner der Städte bei der Wohnraumversorgung einkommenschwacher und benachteiligter Haushalte. Untersuchungen zufolge wohnen im Wohnungsbestand der öffentlichen Wohnungsunternehmen überproportional viele einkommensschwache Haushalte sowie Haushalte mit Marktzugangsproblemen. Kommunale Wohnungsunternehmen unterstützten die Städte bei ihren Bemühungen um die Stabilisierung gefährdeter Wohnquartiere, unter anderem durch eine gezielte Belegungspolitik, mit der Durchführung von Wohnumfeldmaßnahmen, mit Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in den Wohngebäuden, mit dem Ausbau der Mieterbeteiligung, durch Einstellung von Sozialarbeitern und Bereitstellung von Räumen für Nachbarschaftstreffs. Mit ihren erheblichen Investitionen in Instandhaltung und Modernisierung ihrer großen Wohnungsbestände seien die kommunalen Wohnungsunternehmen ein Motor für die Stadterneuerung. Neben den Genossenschaften seien sie die wichtigsten Partner der Städte bei der Realisierung von Stadtumbaumaßnahmen. Mit einem Marktanteil von knapp 10 Prozent, den die kommunalen Wohnungsunternehmen in den Kernstädten in Agglomerationsräumen und verstädterten Räumen haben, böten sie den Städten erhebliche Steuerungspotenziale für die örtliche Wohnungsmarktentwicklung. Vor diesem Hintergrund müssten endlich die mittel- und langfristigen wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Folgen einer Veräußerung öffentlicher Wohnungsbestände in die Entscheidung über den Verkauf kommunaler Wohnungsunternehmen mit einbezogen und nach Alternativen zu einer Komplettveräußerung gesucht werden. Der Behauptung, mit Vermögensverkäufen könnten die Städte problemlos ihre Schulden beseitigen und ihre Finanzprobleme lösen, widersprachen die beiden Landesvorsitzenden entschieden, da die Ursachen des strukturellen kommunalen Defizits ebenso blieben wie die kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, der Wohnungsversorgung und der Stadtentwicklung. [fett]Keine REITs für Wohnimmobilien[/fett] Mit Entschiedenheit sprechen sich die Mieterverbände Hessens und Thüringens gegen die Zulassung von REITs für Wohnimmobilien aus. Sie befürchten spürbare Nachteile für den Wohnungsmarkt. Bisher werde die Zulassung von REITs ausschließlich unter finanzpolitischen Aspekten diskutiert. Dabei werde verschwiegen, dass die Einführung dieser neuen Anlageform, zu der auch noch eine gesonderte Gesetzgebung erforderlich ist, dem Grundsatz der Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuerrechts widerspreche. REITs erforderten eine neue Steuerbürokratie. Letztendlich müsse dann auch noch mit erheblichen Steuerausfällen gerechnet werden. Es sei schon ein besonderer Anachronismus, dass seit Jahren über den Abbau von Steuervergünstigungen diskutiert werde, nun aber hier durch die Hintertür mit REITs neue Steuervergünstigungen eingeführt würden. Es sei kein sachlicher und erst recht kein zwingender Grund dafür ersichtlich, warum eine Rechtsform von Immobilien-Unternehmen einen Sonderstatus erhalten müsste. „Warum sollen REITs anders behandelt werden als Wohnungsunternehmen, die in der Rechtsform von Aktiengesellschaften, GmbH oder BGB Gesellschaften geführt werden“, fragten Damm und Hessenauer. Das REITs-Konzept, nämlich die Steuerbefreiung der entsprechenden Unternehmen und die Besteuerung auf der Anlegerseite über die ausgeschütteten Gewinne, führe bei dem durch die börsentägliche Bewertung ausgehenden Druck zu einem Substanzverzehr der Wohnungsunternehmen. Instandhaltung und Modernisierung würden vernachlässigt. Der Erfolg des Managements würde im Wesentlichen an der Ausschüttung gemessen. Es müsse befürchtet werden, dass dafür die üblichen und bekannten Instrumente zur Erzielung von „Effizienzpotenzialen“ genutzt werden wie zum Beispiel:  maximale Ausschöpfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten,  Einzelverkäufe attraktiver Bestände,  Streckung notwendiger Instandhaltungen und Reparaturen,  Abbau von Arbeitsplätzen in den Unternehmen,  Umfinanzierung - weg von deutschen Geldinstituten und hin zu ausländischen Banken. REITs werde den Prozess der Renditeorientierung in der Wohnungswirtschaft nachhaltig verschärfen. Dieser Prozess sei bereits spürbar eingeleitet durch Gesellschaften wie die Deutsche Annington, Cerberus und Fortress, die mit überwiegend englischem und amerikanischem Kapital Hunderttausende von Wohnungen in Deutschland erworben hätten und diese wie jedes andere beliebige Wirtschaftsgut verwalteten. Die Politik habe sich seit einiger Zeit zu Recht darauf konzentriert, für besondere Probleme auf den Wohnungsmärkten wie Wohnungsleerstände in bestimmten Regionen insbesondere in der Mitte und im Osten Deutschlands einerseits und Wohnungsengpässen in den Ballungsräumen andererseits flexible Programme einzusetzen. Damm und Hessenauer verwiesen hier auf die Programme „Soziale Stadt“ und die Programme „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“. Mit diesen Programmen würden die Prozesse der notwendigen Anpassung gezielt gefördert. Die Einführung von REITs würde dazu führen, dass die diesen Bundesprogrammen zugrunde liegenden Probleme sich verschärfen. Einerseits würde die Politik also das Geschäft der Geldanleger und Investoren erleichtern und erweitern, andererseits dadurch aber Strukturen schaffen, die neuen und zusätzlichen „Sanierungsbedarf“ produzieren. Es sei vollkommen unakzeptabel, dass die Politik die möglichen negativen Folgen der Einführung von REITs außer Betracht lasse und sich nur auf die erhofften finanzpolitischen Wirkungen konzentriere. Der Mieterbund appelliert daher an die Politik, REITs jedenfalls für Wohnimmobilien nicht zuzulassen. [fett]Hände weg vom sozialen Mietrecht[/fett] Eindringlich warnten die Vorsitzenden Damm und Hessenauer die Politik davor, erneut eine Diskussion über eine Liberalisierung des sozialen Mietrechts zu eröffnen. Dies werde auf den vehementen Widerstand der Mieterinnen und Mieter stoßen. Hintergrund ist die Bundesratsinitiative des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU), das Mietrecht in Kernpunkten zu lockern. So solle zum Beispiel die Mieterhöhungsmöglichkeit für Vermieter dadurch erleichtert werden, dass die Kappungsgrenze wieder von 20 auf 30 Prozent angehoben wird. Die Kündigungsfrist solle auch für Vermieter generell auf drei Monate verkürzt werden und die Schonfrist, innerhalb der in Rückstand geratene Mieter eine fristlose Kündigung durch Nachzahlung der offenstehenden Mieten abwenden können, solle von zwei auf einen Monat verkürzt werden. Die Bundesratsinitiative hatten die beiden Koalitionspartner CDU und FDP im Koalitionspapier vereinbart. Die Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg sei nicht nur ein Affront gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel, die vor wenigen Monaten in der Mieterzeitung festgestellt habe, dass sie keinen Änderungsbedarf beim Mietrecht sehe. Sie mache auch den Schutz der Mieter einmal mehr zum Spielball finanzstarker Interessengruppen, die schon lange ein Interesse daran hätten, das Mietrecht aufzuweichen. Es sei ein Ammenmärchen, wenn immer wieder behauptet werde, das soziale Mietrecht sei ein Investitionshemmnis. Die Entwicklung in den letzten 30 Jahren habe schon lange das Gegenteil bewiesen. Es müsse endlich Schluss damit sein, immer wieder den Versuch zu unternehmen, den Schutz der Mieter auf dem Altar finanzpolitischer Interessen zu opfern. Das deutsche Mietrecht sei sozial ausgewogen und Ausdruck des Sozialstaatsgebotes.

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