Wiesbaden, den 04.05.2007
Erbschaftssteuerreform auf dem Rücken der Mieter?
Mit Sorge und Unverständnis hat man beim Deutschen Mieterbund – Landesverband Hessen e.V. die Überlegungen in der CDU/CSU Bundestagsfraktion zur Kenntnis genommen, die Erbschaftssteuer künftig entfallen zu lassen und dafür einen jährlichen Aufschlag auf die Grundsteuer zu erheben. Der hessische Mieterbund appellierte an die Landesregierung, über den Bundesrat ihren Einfluss geltend zu machen, damit dieses Vorhaben nicht weiter verfolgt werde.
Wie der Direktor des hessischen Mieterbundes, Jost Hemming, in Wiesbaden erklärte, werde in fast allen Mietverhältnissen die Grundsteuer als Bestandteil der umlagefähigen Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt. Das Vorhaben des finanzpolitischen Sprechers der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, die Erbschaftssteuer abzuschaffen und dafür einen Aufschlag auf die Grundsteuer zu erheben, würde also dazu führen, dass auf diesem Wege die Mieterinnen und Mieter die Zeche zahlen müssten. Dieser Gedanke sei unerträglich, würden doch in diesem Fall die Erben von Mietshäusern einerseits von der Erbschaftssteuer entlastet, während die Mieterinnen und Mieter hiermit durch Aufschläge auf die Grundsteuer belastet würden. Dies führe nicht nur zu weiter steigenden Nebenkosten, sondern sei auch verfassungsrechtlich mehr als bedenklich.
„Der hessische Mieterbund erwartet von Ministerpräsident Koch, dass er über den Bundesrat diesem Vorhaben ein schnelles Ende bereitet“, erklärte Hemming abschließend.
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