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Gießen/Wiesbaden, den 12.07.2003

Der Klotz am Bein der Mieter bleibt!

„Wir sind enttäuscht, aber nicht überrascht“ fasste der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes – Landesverband Hessen e.V., Wolfgang Hessenauer, die Reaktionen aus seiner Organisation anlässlich der Konferenz der hessischen Mietervereinsvorsitzenden in Gießen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zu den Kündigungsfristen bei so genannten Altmietverträgen zusammen. Der BGH hatte entschieden, dass die seit dem 1. September 2001 für Mieter unabhängig von der Mietdauer geltende einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten nicht für die vor dem Stichtag abgeschlossenen Mietverträge gilt, wenn darin zum Beispiel eine Klausel vereinbart ist, dass sich die Kündigungsfrist mit der Dauer des Mietverhältnisses um jeweils drei Monate verlängert.

„Damit ist die Mietrechtsreform in einem ihrer wesentlichsten Punkte Makulatur“, erklärte Hessenauer. Die einheitliche kurze Kündigungsfrist von drei Monaten sei seinerzeit eingeführt worden, da die alte Regelung im BGB eine Verlängerung der Kündigungsfristen nach fünf, acht und zehn Jahren um jeweils drei Monate auf bis zu zwölf Monate vorsah. Dies habe zu ganz erheblichen Problemen geführt, wenn der Mieter wegen eines Arbeitsplatzwechsels oder eines Umzugs in ein Altenheim auf eine möglichst schnelle Beendigung seines bisherigen, möglicherweise schon seit vielen Jahren bestehenden Mietverhältnisses angewiesen war. „Der Klotz am Bein von Millionen Mietern mit Altverträgen bleibt!“, stellte der Vorsitzende des DMB-Hessen ernüchtert fest.

Schuld an dieser Misere sei allerdings nicht der BGH so Wolfgang Hessenauer. Tatsächlich habe der Bundesgerichtshof aus rechtlicher Sicht gar nicht anders entscheiden können. „Der Schwarze Peter liegt beim Gesetzgeber!“ Dieser habe die Übergangsvorschrift, die die Anwendung der neuen Kündigungsfristen für die Altmietverträge regelt, schlichtweg nicht klar genug gefasst.

„Der Deutsche Mieterbund hat bereits vor Inkrafttreten der Mietrechtsreform auf dieses Problem hingewiesen und Abhilfe gefordert“ rief Hessenauer die Warnungen seiner Dachorganisation an den Gesetzgeber ins Gedächtnis. Jedoch habe die damalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin Änderungen bei den Übergangsvorschriften mit der Begründung abgelehnt, dass die Gerichte schon erkennen würden, was der Gesetzgeber eigentlich gewollt habe. „Jetzt haben wir die Entscheidung des BGH und es bleibt dabei, dass eine Ministerin ihren Job schneller los wird als ein Mieter sein altes Mietverhältnis“, erklärte der Vorsitzende der Hessischen Mieterorganisation. Millionen Mieter müssten nun ausbaden, dass der Gesetzgeber seine Arbeit schlampig erledigt habe.

„Was wir jetzt brauchen, ist eine rasche Klarstellung, damit auch die Mieter mit Altverträgen in den Genuss der neuen einheitlichen Kündigungsfrist kommen“ forderte Hessenauer in Gießen. Der Deutsche Mieterbund werde nunmehr auf allen Ebenen offensiv für eine solche Neufassung der Übergangsvorschrift kämpfen. Hessenauer kündigte in diesem Zusammenhang an, dass der von ihm vertretene Landesverband Hessen sich in den nächsten Tagen an die hessischen Bundestagsabgeordneten aller Parteien wenden werde, um diese für eine Gesetzesänderung zu mobilisieren.

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