Wiesbaden, den 18.09.2003

Mieterbund kritisiert geplante Abschaffung des Zweckentfremdungsverbots

Der Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen e.V. hat erneut die geplante Aufhebung des hessischen Zweckentfremdungsverbotes kritisiert. Damit werde in Hessen ein wichtiger Pfeiler des gesetzlichen Mieterschutzes aus den Angeln gehoben, erklärte der Direktor des Hessischen Mieterbundes, Jost Hemming in Wiesbaden. Ohne Not werde hier der Schutz dringend benötigten und erhaltungswürdigen Wohnraums aufgegeben. Dies sei im Hinblick darauf, dass gerade in den Innenstadtquartieren der größeren hessischen Städte Wohnraum wieder knapp wird, unverantwortlich. Es sei ein Ammenmärchen, dass die Situation am Wohnungsmarkt das Zweckentfremdungsverbot überflüssig mache. Im Ballungsraum Rhein-Main wie auch in den Universitätsstädten herrsche nach wie vor in weiten Teilen erhebliche Wohnungsknappheit. Insbesondere der preiswerte Altbaubestand bedürfe des besonderen Schutzes. Hier müsse nach dem Wegfall des Zweckentfremdungsverbotes verstärkt damit gerechnet werden, dass Wohnraummieter von Arztpraxen, Steuerberatungsbüros, Immobilienmaklern, Finanzmaklern etc. verdrängt würden. Gerade die sozial schwächeren Haushalte wie auch Familien mit Kindern seien auf innenstadtnahmen, preiswerten Wohnraum angewiesen. Diese hätten unter der Entwicklung ganz besonders zu leiden. Es sei bedauerlich, dass unter der Regierung Koch offensichtlich der soziale Mieterschutz keinen Stellenwert mehr besitze, erklärte Hemming.

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