Wiesbaden, den 25.09.2003
Mieterbund beanstandet erneut Mietvertragsklauseln von Haus & Grund
Der Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen e.V. hat erneut Haus & Grund Hessen wegen seines Mietvertragsformulars abgemahnt. Bereits in den 90iger Jahren hatte die Mieterorganisation den Haus & Grundbesitzerverband erfolgreich wegen seines Mietvertragsformulars durch mehrere Instanzen hindurch verklagt und mehrere Klauseln zu Fall gebracht, weil sie Mieter unangemessen benachteiligten.
Wie der Vorsitzende des Hessischen Mieterbundes, Wolfgang Hessenauer, in Wiesbaden erklärte, gab das bis Frühjahr dieses Jahres gültige Formular von Haus & Grund erneut Anlass, 32 Klauseln zu beanstanden. Nach einiger Bedenkzeit hat Haus & Grund nun ein neues Vertragsformular präsentiert, in dem immerhin 13 von den 32 beanstandeten Klauseln geändert oder ganz gestrichen wurden. Wie Hessenauer berichtete, betrifft die wichtigste Änderung die Kleinreparaturenklausel. Während hier im alten Vertragsformular die Klausel so ausgelegt werden konnte, dass sich der Mieter grundsätzlich an jeder Reparatur mit einem gewissen Eigenanteil beteiligen musste, ist nun sichergestellt, dass die Kostenübernahme seitens des Mieters auch wirklich nur auf Kleinreparaturen beschränkt ist. Auch die überzogene Forderung im alten Vertrag, Dübellöcher „unkenntlich“ zu verschließen, ist nun auf das vernünftige Maß eines „fachgerechten“ Verschließens beschränkt. Die ungerechte Regelung im alten Vertragsformular, wonach die Erdgeschossmieter dazu verpflichtet waren, die Reinigung des Hauseingangs vom Hoftor bis zur Haustür und eventuell bis zum Garten mit zu übernehmen, wurde ersatzlos gestrichen. Und während bisher Mieter verpflichtet waren, Teppichböden bei Bedarf „fachgerecht reinigen zu lassen“, können sie dies nun auch selbst durchführen.
„Was die verbleibenden 19 strittigen Klauseln betrifft, wird ein Gespräch zwischen Haus & Grund und Mieterbund Hessen zeigen, ob weitere Verbesserungen zugunsten der Mieter erzielbar sind, oder ob erneut an einer gerichtlichen Klärung kein Weg vorbeiführt“, erklärte Hessenauer.
Vermietern und Mietern, die das Risiko eines Streites vor Gericht über die Wirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen weitestgehend ausschließen wollen, empfahl der hessische Mieterbundvorsitzende, ein anderes Vertragsformular zu verwenden. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den Mietvertrag des Deutschen Mieterbundes, der nicht nur wesentlich ausgewogener gestaltet sei, sondern zudem auch im Internet unter www.mieterbund-hessen.de kostenlos heruntergeladen werden kann.
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