Wiesbaden, den 30.10.2003

Fatale Fehlentscheidung - Mieterbund kritisiert geplante Abschaffung der Zweckentfremdungsverordnung

Als fatale Fehlentscheidung hat der Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen e.V. die Ankündigung von Wirtschaftsminister Alois Riehl (CDU) bezeichnet, die Hessische Zweckentfremdungsverordnung mit Anfang des Jahres 2004 aufzuheben. Die vom Minister als Beitrag zur „Deregulierung“ bezeichnete Maßnahme führe zur Verdrängung von Wohnungsmietern aus den Innenstädten mit allen damit zusammenhängenden negativen Folgen, erklärte der Direktor des Hessischen Mieterbundes, Jost Hemming in Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung unterliege einer groben Fehleinschätzung der Realitäten am Wohnungsmarkt, wenn sie die Zweckentfremdungsverordnung glaubt aufheben zu können mit der Begründung, der Wohnungsmarkt sei „weitgehend entspannt“. Wer dies behaupte, habe von den tatsächlichen Verhältnissen am Wohnungsmarkt offensichtlich keine Ahnung. Im Übrigen stehe diese Behauptung im krassen Widerspruch zum eigenen Wohnungsbericht, den die Landesregierung im Jahr 2001 der Öffentlichkeit vorgelegt hat. Ausweislich dieses Berichts wird der Neubaubedarf bis zum Jahr 2010 auf jährlich etwa 25.000 Einheiten geschätzt. Tatsächlich liege die Zahl der fertiggestellten Neubauwohnungen seit Jahren bei unter 20.000. Soweit überhaupt noch Wohnungsneubau betrieben werde, entfalle dieser überwiegend auf den Bau von Eigenheimen. Der Mietwohnungsbau sei praktisch zum erliegen gekommen. Nach der im Auftrag der Landesregierung erstellten neunten Koordinierten Bevölkerungsprognose werde bis 2010 die Zahl der Privathaushalte wegen der auch weiterhin zu erwartenden Zunahme von 1- und 2-Personenhaushalten um etwa 100.000 zunehmen. Ausweislich der Zahlen des Statistischen Landesamtes für das Jahr 2002 standen 2,84 Millionen Haushalten 2,77 Millionen Wohnungen zur Verfügung. Bereits daraus ergebe sich ein rechnerisches Versorgungsdefizit für Hessen von rd. 70.000 Wohnungen. Von einer allgemein entspannten Wohnungssituation könne also in Hessen gar keine Rede sein. Gleichwohl erkenne man auch beim Mieterbund an, dass sich die Wohnsituation regional und bevölkerungsspezifisch sehr differenziert darstellt. Insbesondere in den Ballungsräumen spitze sich die Lage wieder dramatisch zu. Gerade im unteren Preissegment sei der Anstieg der Mieten am größten, wie auch Maklerverbände wieder eindrucksvoll bestätigt hätten. Aus der täglichen Beratungspraxis der hessischen Mietervereine wisse man sehr genau, dass insbesondere Alleinerziehende, ausländische Mitbürger, kinderreiche Familien, ein großer Teil der Rentnerhaushalte wieder zunehmend Probleme haben, sich zu angemessenen Bedingungen mit Wohnraum zu versorgen. Wohnungssuchenden Haushalten im Rhein-Main-Gebiet nutze es überhaupt nichts, wenn man sie auf ein Überangebot an Wohnraum in Mittel- oder Oberhessen verweist. Gerade die Altbauquartiere in den Städten, die im Falle des Wegfalls der Zweckentfremdungsverordnung in besonderem Maße von der Umwidmung von Wohn- in Gewerberaum betroffen wären, würden dringend für die Versorgung dieser Bevölkerungskreise benötigt. Dies umso mehr, als der Sozialwohnungsbestand immer weiter schrumpfe, während gleichzeitig die Zahl der sozialwohnungssuchenden Haushalte bei den Sozialämtern in den Ballungsräumen dramatisch ansteigt. Auch die Behauptung des CDU-Landtagsabgeordneten Gottfried Milde, bei der Zweckentfremdungsverordnung handle es sich um eine „Gängelung investitionswilliger Bürger“, lässt der Mieterbund nicht gelten. Als Gegenbeweis verweist die Mieterorganisation auf den Wohnungsbauboom in den 90iger Jahren zu einer Zeit, als die Zweckentfremdungsverordnung in Hessen fast flächendeckend galt. Auch die von Herrn Milde genannten Beispiele von Anwälten und Hausfrauen, „die zu Hause arbeiten wollten“, seien abwegig, weil für derartige Fälle die Zweckentfremdungsverordnung gar nicht zur Anwendung komme. „Wenn es nicht zu schwerwiegenden sozialen Fehlentwicklungen in unseren Innenstädten kommen soll, muss die Zweckentfremdungsverordnung zumindest in den Ballungsräumen bestehen bleiben, erklärte Hemming“.

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