Mieterschutz ade´?

Beim Deutschen Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. sorgt man sich um den Fortbestand der so genannten Kündigungssperrfristverordnung, die derzeit in bestimmten Städten Hessens die Mieter im Falle der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen besonders schützt. Diese Verordnung legt die Gebiete fest, in denen Erwerber von Mietwohnungen, die zuvor in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, für 10 Jahre nach Eigentumserwerb vom Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen sind. Die Vorschrift wurde erlassen, um Mieter in Gebieten mit angespannter Wohnungsmarktlage vor Umwandlungsspekulanten zu schützen. Sie gilt insbesondere in den Städten des Rhein-Main-Gebietes wie z.B. Frankfurt/Main, Darmstadt, Wiesbaden, Bad Homburg, Rüsselsheim etc.. Und diese Verordnung läuft am 31.12.2009 aus!

„Bei unseren Mitgliedsvereinen mehren sich die Anfragen besorgter Mieterinnen und Mieter, ob dieser besondere Schutz vor Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung ihrer Miet- in eine Eigentumswohnung auch weiterhin gelten wird", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes - Landesverband Hessen e.V., Jost Hemming, in Wiesbaden. Insbesondere in den großen Städten des Rhein-Main-Gebietes mehrten sich wieder die Anzeichen einer zunehmenden Umwandlungswelle, die mit einer Verdrängung der alt eingesessenen Mieterinnen und Mieter einhergehe. Wenn diese Verordnung nicht verlängert werde, würden die betroffenen Mieterhaushalte wieder zum Spielball von Umwandlungsspekulanten, die den Mieterinnen und Mietern das Leben schwer machten. Die Landesregierung sei daher zum Handeln aufgefordert. Die Mieter müssten möglichst bald Rechtsklarheit haben, wie sich ihre Mieterposition im Falle der Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung nach dem 31.12. dieses Jahres darstellt.

 

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