Der Deutsche Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. hat die Hessische Landesregierung davor gewarnt, die Entscheidung über die Weitergeltung der so genannten Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf die Zeit nach der Bundestagswahl zu verschieben. Die Mieterinnen und Mieter in Hessen hätten einen Anspruch darauf, noch vor der Wahl zu erfahren, wie die Landesregierung und die sie tragenden Parteien zum Mieterschutz in diesem besonderen Falle stehen. Nach der derzeit geltenden Verordnung, die am 31.12.2009 ausläuft, gilt in 12 Kommunen Hessens für die Erwerber von in Eigentumswohnungen umgewandelten Mietwohnungen eine 10-jährige Kündigungssperrfrist.
Wie der Direktor des Hessischen Mieterbundes, Jost Hemming, in Wiesbaden erklärte, sei man über die Hinhaltetaktik der Landesregierung einigermaßen verwundert. Bereits vor Monaten hätten sich nach Befragung 10 der bisher 12 Kommunen für die Beibehaltung der 10-jährigen Sperrfrist ausgesprochen. Entgegen der Behauptung von Haus & Grund sei die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen insbesondere im Rhein-Main-Gebiet auch nach wie vor ein großes wohnungspolitisches Problem, das die Mieterinnen und Mieter jedes Mal in Angst und Schrecken versetze. Die angebliche Empörung bei Haus & Grund und die Behauptung, die Sperrfristverordnung trage den Charakter einer „Enteignung", sei starker Tobak. Bereits vor vielen Jahren habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die 10-Jahres-Schutzfrist mit dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes vereinbar ist.
Die Mieterinnen und Mieter in Hessen erwarteten von der Landesregierung noch vor der Bundestagswahl Klarheit in dieser Frage.