Mieterbund fordert Schutz vor Mieterverdrängung

In den Beratungsstunden der hessischen Mietervereine mehren sich die Anfragen besorgter Mieterinnen und Mieter, ob der besondere Schutz vor Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung ihrer Miet- in eine Eigentumswohnung auch weiterhin gelten wird. Der Deutsche Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. hat daher die hessischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten aufgefordert, ihren Einfluss bei der Hessischen Landesregierung gel­tend zu machen und diese dazu zu bewegen, noch vor der Bundestagswahl klar Position zu beziehen, wie sie es mit dem besonderen Kündigungsschutz der Mieter bei umgewandelten Mietwohnungen halten wird. Der Bundesgesetzgeber hat die Landesregierungen ermächtigt, Gebiete festzulegen, in denen Erwerber von Mietwohnungen, die zuvor in Eigentumswohnun­gen umgewandelt wurden, für 10 Jahre nach Eigentumserwerb am Ausspruch einer Eigenbe­darfskündigung gehindert sind. „Diese Vorschrift wurde erlassen, um Mieter in bestimmten Gebieten mit angespannter Wohnungsmarktlage vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen", erklärte der Vorsitzende des Hessischen Mieterbundes, Wolfgang Hessenauer, anlässlich ei­nes Treffens der Mietervereinsvorsitzenden in Alsfeld. Die Vorschrift gilt derzeit in 12 Städten insbesondere des Rhein-Main-Gebietes.

Dieser besondere Schutz drohe nun zum 31.12.2009 auszulaufen, wenn die Hessische Lan­desregierung die Verordnung nicht verlängert bzw. keine neue Verordnung erlässt, erklärte Hessenauer weiter. Obwohl sich insgesamt 10 Kommunen sehr deutlich für eine Beibehaltung der verlängerten Kündigungsbeschränkungen in ihren Städten ausgesprochen hätten, lasse sich die Landesregierung mit ihrer Entscheidung Zeit und bringe viele Mieter damit um ihre Ruhe.

Zwar habe Hessens Wirtschaftsminister Posch im Juli dieses Jahrs verkündet, für 10 von 12 Kommunen sei die Verlängerung der Sperrfrist bereits beschlossene Sache. Doch wurde An­fang August aus den Reihen der Hessischen Landesregierung diese Aussage wieder demen­tiert. Eine Entscheidung sei auf den September vertagt.

Die Mieterinnen und Mieter befürchten, dass die Vertagung der Entscheidung aus wahl­kampftaktischen Gründen erfolgt ist. Der Hessische Mieterbund und seine angeschlossenen Mietervereine haben daher die hessischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten vor Ort aufgefordert, ihren Einfluss bei der Landesregierung geltend zu machen, damit die Verordnung noch vor der Bundestagswahl über den 31.12.2009 hinaus verlängert wird. Der Wohnungs­markt sei nicht nur nach der Einschätzung der Mieterorganisation, sondern auch nach Ein­schätzung der zuständigen Stellen in den Städten des Rhein-Main-Gebietes sehr angespannt, was sich auch darin abzeichnet, dass die Mieten pro Quadratmeter Wohnfläche ein überdurch­schnittlich hohes Niveau auswiesen. Wer die Miethöhen kenne, wisse, wie schwierig es für die Mieter sei, preiswerten Wohnraum auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt zu bekommen. Gleichzeitig nehme die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen ständig ab. Auf dem Ar­beitsmarkt seien die langfristigen Folgen der Finanzkrise nicht abzusehen und an dieser Situ­ation werde sich auch über kurz oder lang nichts ändern, erklärte Hessenauer weiter. Wenn die Kündigungssperrfristverordnung nicht verlängert werde, sei zu befürchten, dass die be­troffenen Mieterhaushalte wieder zum Spielball von Umwandlungspekulanten werden, die den Mieterinnen und Mietern das Leben schwer machen. Mieter hätten einen Anspruch darauf, noch vor der Bundestagswahl zu erfahren, wie es die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Parteien mit dem Schutz der Mieter künftig halten wollten.

 

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