In den Beratungsstunden der hessischen Mietervereine mehren sich die Anfragen besorgter Mieterinnen und Mieter, ob der besondere Schutz vor Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung ihrer Miet- in eine Eigentumswohnung auch weiterhin gelten wird. Der Deutsche Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. hat daher die hessischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten aufgefordert, ihren Einfluss bei der Hessischen Landesregierung geltend zu machen und diese dazu zu bewegen, noch vor der Bundestagswahl klar Position zu beziehen, wie sie es mit dem besonderen Kündigungsschutz der Mieter bei umgewandelten Mietwohnungen halten wird. Der Bundesgesetzgeber hat die Landesregierungen ermächtigt, Gebiete festzulegen, in denen Erwerber von Mietwohnungen, die zuvor in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, für 10 Jahre nach Eigentumserwerb am Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung gehindert sind. „Diese Vorschrift wurde erlassen, um Mieter in bestimmten Gebieten mit angespannter Wohnungsmarktlage vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen", erklärte der Vorsitzende des Hessischen Mieterbundes, Wolfgang Hessenauer, anlässlich eines Treffens der Mietervereinsvorsitzenden in Alsfeld. Die Vorschrift gilt derzeit in 12 Städten insbesondere des Rhein-Main-Gebietes.
Dieser besondere Schutz drohe nun zum 31.12.2009 auszulaufen, wenn die Hessische Landesregierung die Verordnung nicht verlängert bzw. keine neue Verordnung erlässt, erklärte Hessenauer weiter. Obwohl sich insgesamt 10 Kommunen sehr deutlich für eine Beibehaltung der verlängerten Kündigungsbeschränkungen in ihren Städten ausgesprochen hätten, lasse sich die Landesregierung mit ihrer Entscheidung Zeit und bringe viele Mieter damit um ihre Ruhe.
Zwar habe Hessens Wirtschaftsminister Posch im Juli dieses Jahrs verkündet, für 10 von 12 Kommunen sei die Verlängerung der Sperrfrist bereits beschlossene Sache. Doch wurde Anfang August aus den Reihen der Hessischen Landesregierung diese Aussage wieder dementiert. Eine Entscheidung sei auf den September vertagt.
Die Mieterinnen und Mieter befürchten, dass die Vertagung der Entscheidung aus wahlkampftaktischen Gründen erfolgt ist. Der Hessische Mieterbund und seine angeschlossenen Mietervereine haben daher die hessischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten vor Ort aufgefordert, ihren Einfluss bei der Landesregierung geltend zu machen, damit die Verordnung noch vor der Bundestagswahl über den 31.12.2009 hinaus verlängert wird. Der Wohnungsmarkt sei nicht nur nach der Einschätzung der Mieterorganisation, sondern auch nach Einschätzung der zuständigen Stellen in den Städten des Rhein-Main-Gebietes sehr angespannt, was sich auch darin abzeichnet, dass die Mieten pro Quadratmeter Wohnfläche ein überdurchschnittlich hohes Niveau auswiesen. Wer die Miethöhen kenne, wisse, wie schwierig es für die Mieter sei, preiswerten Wohnraum auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt zu bekommen. Gleichzeitig nehme die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen ständig ab. Auf dem Arbeitsmarkt seien die langfristigen Folgen der Finanzkrise nicht abzusehen und an dieser Situation werde sich auch über kurz oder lang nichts ändern, erklärte Hessenauer weiter. Wenn die Kündigungssperrfristverordnung nicht verlängert werde, sei zu befürchten, dass die betroffenen Mieterhaushalte wieder zum Spielball von Umwandlungspekulanten werden, die den Mieterinnen und Mietern das Leben schwer machen. Mieter hätten einen Anspruch darauf, noch vor der Bundestagswahl zu erfahren, wie es die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Parteien mit dem Schutz der Mieter künftig halten wollten.