Der Deutsche Mieterbund, Landesverband Hessen e. V. hat die Kritik des Verbandes Südwestdeutscher Wohnungsunternehmen am geltenden Mietrecht zurückgewiesen. „Die Behauptung des Verbandes, das soziale Mietrecht behindere Investitionen im Wohnungsbau, insbesondere in Energiesparmaßnahmen, ist so alt wie das soziale Mietrecht besteht und wird auch durch ständige Wiederholungen nicht richtiger", erklärte der Direktor des Hessischen Mieterbundes, Jost Hemming, in Wiesbaden. Es sei bedauerlich, dass ausgerechnet der Verband der ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen diese alte Forderung wieder aufwärme. Nicht das Mietrecht behindere Investitionen im Wohnungsbau, sondern die ökonomischen Rahmenbedingungen. Hemming erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass von den Kosten getätigter Energiesparmaßnahmen in aller Regel 11% pro Jahr auf die Miete aufgeschlagen werden könnten. Würden beispielsweise neue Isolierglasfenster eingebaut, die Heizungsanlage erneuert und eine ordentliche Wärmedämmung an der Außenfassade angebracht, bedeutete dies in der Regel für die Mieter unterm Strich mehrere hundert Euro Mieterhöhung. Würden beispielsweise für eine 80 Quadratmeter große Wohnung 30.000 Euro Investitionskosten aufgewandt, was bei umfassenden Energiesparmaßnahmen durchaus realistisch sei, hätte dies für die Mieter eine Mieterhöhung von 275 Euro monatlich zur Folge. Bei einer angenommenen Ausgangsmiete von 560 Euro ohne Heiz- und Nebenkosten käme dies einem Mietanstieg von knapp 50 Prozent gleich. In Anbetracht der Einkommenssituation der meisten Mieterinnen und Mieter könnten sich diese solche Mieten gar nicht mehr leisten. Dies wüssten auch die meisten Vermieter und hielten sich daher mit ihren Investitionen in Energiesparmaßnahmen bedauerlicherweise zurück. Notwendig sei daher ein wesentlich stärkeres Engagement der öffentlichen Hand bei der Gebäudesanierung.
Umwandlungsschutz verlängern!
In Anbetracht der sich zuspitzenden Lage am Wohnungsmarkt, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet, mahnte der Hessische Mieterbund erneut die Verlängerung der sogenannten Kündigungssperrfristverordnung an, die im Fall der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen den Erwerbern solcher Wohnungen für 10 Jahre den Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung untersagt. Es sei schlicht nicht mehr nachzuvollziehen, wieso die Landesregierung die Entscheidung hinauszögere. Zehn Kommunen hätten sich eindeutig für die Verlängerung dieser Kündigungssperrfristverordnung ausgesprochen, da in ihrem Bereich die angemessene Versorgung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Wenn die Landesregierung diese Verordnung nicht verlängere, müsse sie sich den Vorwurf gefallen lassen, sich zum Handlanger von Umwandlungsspekulanten zu machen.