Neu Anspach/Wiesbaden, den 06.03.2004

Mieterbund kritisiert Wärmedienstgesellschaften

Kundenunfreundliches Verhalten hat der Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen e.V. den Wärmedienstgesellschaften, insbesondere dem selbsternannten Branchenführer Techem AG (s. Wiesbadener Kurier vom 16.01.2004) vorgeworfen. Wie der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes – Landesverband Hessen e.V., Wolfgang Hessenauer, anlässlich einer Tagung der hessischen Mietervereine in Neu-Anspach im Taunus erklärte, häuften sich in den Beratungsstunden der hessischen Mietervereine die Beschwerden von Mieterinnen und Mieter darüber, dass sie nach der Ablesung der Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler keinerlei Ablesezettel mehr erhalten. Nach der Installation von funkgesteuerten elektronischen Erfassungsgeräten würden die Mieter nicht einmal mehr über den Zeitpunkt der Ablesung informiert. Damit gehe ein erheblicher Verlust an Transparenz der Heizkosten einher. Zum einen würden die Kontrollmöglichkeiten für die Mieterinnen und Mieter erschwert. Zwar werde seitens der Wärmedienstgesellschaft immer wieder darauf verwiesen, dass in den Erfassungsgeräten der abgelesene Wert ein Jahr lang gespeichert und daher jederzeit abrufbar sei. Doch seien viele Mieter hiermit oft überfordert, weil sie die Werte insbesondere in den Heizkostenverteilern nicht richtig interpretieren könnten, erklärte Hessenauer. Außerdem werde der Nachweis für die Mieter, dass die Heizkostenverteiler falsch gezählt haben oder Besonderheiten des Hauses nicht richtig berücksichtigt wurden, erheblich erschwert. Früher konnten Mieter mit der Verweigerung der Unterschrift auf dem Ablesezettel die Frage, ob die festgestellten Verbrauchseinheiten korrekt sind, zumindest offen halten. Nun spreche der Beweis des ersten Anscheins meist für die Richtigkeit der erfassten Werte. Während in der Vergangenheit der Vermieter beweisen musste, dass die Heizkosten richtig abgerechnet wurden, müsse nun der Mieter aufgrund der neuen Sachlage beweisen, dass die Heizkostenverteiler fehlerhafte Werte anzeigen. Dies sei im Einzelfall kaum oder nur mit Hilfe eines teuren Sachverständigengutachtens möglich. Ob diese Beweislastumkehr zu Lasten der Mieter rechtlichen Bestand haben werde, bleibe noch abzuwarten. Die hessischen Mietervereine forderten daher von den Wärmedienstgesellschaften, insbesondere der Firma Techem, nach einer kundenfreundlicheren Lösung zu suchen. Als Erstes müssten die Mieterinnen und Mieter wieder über den Zeitpunkt der Ablesung bzw. Feststellung der Verbrauchseinheiten benachrichtigt werden. Außerdem sollte ein möglichst einfach gehaltenes kurzes Informationsblatt erstellt werden, mit dem über die Funktionsweise der elektronischen Erfassungsgeräte informiert wird. Dieses Infoblatt müsse jedem Mieter bei Anmietung einer Wohnung zusammen mit dem Mietvertrag ausgehändigt werden. Last but not least müßten die Mieterhaushalte auch weiterhin einen nachvollziehbaren Beleg über die abgelesenen Werte erhalten.

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