Wiesbaden, den 28.04.2004

Frankfurts Oberbürgermeisterin bestätigt Mieterbund - Nach wie vor erheblicher Wohnungsmangel in Frankfurt/Main

In einem Schreiben an den Deutschen Mieterbund – Landesverband Hessen e.V. hat die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth die Auffassung der Mieterorganisation bestätigt, „dass die Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt durchaus noch nicht entspannt ist.“ Den in der Begründung der Landesregierung zur Aufhebung der hessischen Zweckentfremdungsverordnung genannten Gründen könne sie daher unter Berücksichtigung der für Frankfurt am Main maßgeblichen Verhältnisse nicht folgen. „Die in der Begründung enthaltene Aussage, eine besondere Gefährdung der Wohnungsversorgung der Bevölkerung sei in keiner Gemeinde Hessens mehr festzustellen, trifft für die Situation des Wohnungsmarktes in Frankfurt am Main..... nicht zu“, so die Oberbürgermeisterin. Die Oberbürgermeisterin Roth stellt in Ihrem Schreiben unter anderem fest, dass „in fast allen Marktsegementen..... sowohl eine Nachfrage wie auch ein Bedarf vorhanden ist. Dies betrifft preisgünstige Mietwohnungen ebenso wie hochwertigen Mietwohnraum, Eigentumsbildung für breite Einkommensgruppen und auch familiengerechte Wohnungen.“ Ausgehend von einer sich stabilisierenden Einwohnerzahl in Frankfurt bestehe in der Gegenüberstellung der Haushaltszahlen und der vorhandenen Wohnungen nach wie vor ein „Wohnungsdefizit“, das hauptsächlich auf einem hohen Nachholbedarf beruhe. Erschwerend komme hinzu, dass der Wohnungsbestand im öffentlich geförderten Wohnungsbau stark rückläufig sei und damit dem Marktsegment der preisgünstigen Wohnungen verloren gehe. Nachfrager fast aller Marktsegmente müssten häufig noch immer aus dem Stadtgebiet Frankfurt ins Umland ziehen, um eine den Nachfragebedürfnissen passende Wohnung zu finden. Aus den Wegzugsbefragungen sei bekannt, dass die Umzüge ins Umland fast ausschließlich Wohnungs- und Wohnumfeld orientiert stattfänden. „Die Analyse des Frankfurter Wohnungsmarktes durch die Oberbürgermeisterin deckt sich weitgehend mit derjenigen des Hessischen Mieterbundes, die dieser im Rahmen der Anhörung zur geplanten Aufhebung der hessischen Zweckentfremdungsverordnung gegenüber der Landesregierung abgegeben hat,“ erklärte Verbandsvorsitzender Wolfgang Hessenauer in Wiesbaden. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Aussage hat der Vorsitzende des Hessischen Mieterbundes erneut an die Hessische Landesregierung appelliert, das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht einfach über Bord zu werfen, sondern in modifizierter Form zumindest für die Städte des Rhein-Main-Gebietes beizubehalten.

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