Mieterbund begrüßt geplantes Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (HEEWärmG)

Der Deutsche Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. hat sich für ein Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (HEEWärmeG) ausgesprochen. „Die vom EEWärmeG des Bundes ausgehenden Verpflichtungen beziehen sich ausschließlich auf den Neubaubereich. Sie erfassen nicht den sehr viel bedeutenderen Wohnungsbestand. Im Hinblick auf die geringe Neubautätigkeit bestehen erhebliche Zweifel, ob die gesetzlichen Ziele - den Anteil von erneuerbaren Energien für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme bis zum Jahr 2020 nachhaltig zu erhöhen - erreicht werden. Der Deutsche Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. begrüßt daher ausdrücklich die Zielsetzung des von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegten Entwurfs eines HEEWärmeG, auch den Wohnungsbestand in die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien einzubeziehen" erklärte der Vorsitzende des Mieterbundes Hessen, Wolfgang Hessenauer, anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Hessischen Landtag.

Der Wohnungssektor ist in Deutschland mit einem Anteil von rd. 40 Prozent am Gesamtenergieverbrauch beteiligt. Es sei vollkommen unrealistisch, auf einen dauerhaften Rückgang oder auch nur eine Stagnation der Energiepreise zu hoffen. Über einen Zeitraum von 20 Jahren würden unter Status-Quo-Bedingungen, d.h. beim derzeitigen Zustand der Energieanlagen und Wohngebäude, untragbare Belastungen für die privaten Haushalte entstehen. „Schon heute stellen in der Beratungstätigkeit der Mietervereine die Probleme mit Heiz- und Nebenkosten alle anderen klassischen Mietkonflikte in den Schatten", erklärte Hessenauer. Neben dem Schutz der Umwelt gehe es bei allen Energiesparmaßnahmen im Wohnungsbereich auch darum, die langfristige Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern.

 

Auswirkungen auf die Wohnkosten beachten!

„Der Deutsche Mieterbund ist sich darüber im Klaren, dass alle Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele mit finanziellem Aufwand verbunden sind", erklärte Hessenauer. Die Mehrbelastungen dürften nicht nur die Vermieter oder nur die Mieter treffen. Es gehe angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Klimaschutzes darum, eine vernünftige soziale Balance zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Investitionen in eine energetische Verbesserung kosteten selbstverständlich Geld. Sie erhöhten einerseits die Marktfähigkeit der Immobilie und kämen somit den Eigentümern zugute. Andererseits hätten selbstverständlich auch die Mieter ein Interesse an Energieeffizienzmaßnahmen und an dem Einsatz erneuerbarer Energien. Sie dürften deshalb in einem vertretbaren Umfang an den dadurch entstehenden Kosten beteiligt werden. Die Rechtsordnung schaffe hierzu ausreichende Grundlagen. Dies gelte sowohl für Energieeinsparungsmaßnahmen wie auch für den Einsatz erneuerbarer Energien. Eine Belastung der Mieterhaushalte über die gesetzliche Regelung hinaus, also Umlagemöglichkeit von 11 % der Modernisierungskosten, sei sozial auf keinen Fall vertretbar.

Schon jetzt überstiegen allerdings derartige Modernisierungsmieterhöhungen die Belastbarkeit vieler Mieterhaushalte. Es sei deshalb besonders wichtig, dass die einkommensschwachen Haushalte nicht zusätzlich belastet werden. Wer über ein geringes Einkommen verfügt, sei nicht in der Lage, noch höhere Wohnkosten als bisher zu tragen. In diesem Bereich müssten deshalb über die Leistungen nach § 22 SGB II (Kosten der Unterkunft) und das Wohngeld ausreichende Entlastungen herbeigeführt werden. Die Entscheidung der Bundesregierung, im Rahmen ihrer Sparmaßnahmen den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger wieder streichen zu wollen, halte man daher für unsozial und falsch.

„Erfolgreiche Klimaschutzpolitik muss begleitet werden von verantwortlicher Sozialpolitik", erklärte Hessenauer abschließend.

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