Wiesbaden, den 04.05.2004
Zweckentfremdungsverbot fällt weg - Unverständnis beim Mieterbund
„Politisch ignorant, ideologisch verblendet“ und von „sachlicher Unkenntnis geprägt“ hat der Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen e.V. die Entscheidung der Landesregierung kommentiert, das Hessische Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum aufzuheben.
Wenn außer dem Mieterbund auch der Hessische Städtetag, die Frankfurter Oberbürgermeisterin, verschiedene Wohnungsämter und Wohlfahrtseinrichtungen vor der generellen Aufhebung des Zweckentfremdungsverbotes gewarnt hätten und sich die Landesregierung trotz der Vorbehalte auch eigener Parteifreunde hieran nicht störe, könne dies nur als politische Ignoranz bezeichnet werden, erklärte der Vorsitzende des Hessischen Mieterbundes, Wolfgang Hessenauer, in Wiesbaden. Offensichtlich fühle sich die Landesregierung Hausbesitzerinteressen mehr verpflichtet, als den Interessen der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger in Hessen.
In der Sache zeuge die Begründung der Landesregierung, mit der sie das Zweckentfremdungsverbot aufgehoben habe, von großer Unkenntnis. Die Behauptung des zuständigen Wirtschaftsministers, die Abschaffung verbessere „die Anreize für Investoren, der Nachfrage und dem Bedarf entsprechende Wohnungen anzubieten“, entbehre jeder Grundlage. Der Minister könne keinen einzigen Beweis dafür liefern, dass das Zweckentfremdungsverbot ein Hindernis für den Bau von Wohnungen gewesen sei. Die Wohnungsbaufertigstellungen in der Vergangenheit würden eindeutig das Gegenteil beweisen. Für Wohnungsbauinvestitionen spielten in der Vergangenheit und in der Zukunft die Baukosten und die Finanzierungskosten die entscheidende Rolle.
Ebenso sei die Behauptung des Ministers, das Zweckentfremdungsverbot sei „verfassungsrechtlich nicht länger zulässig“, eine freie Erfindung des Ministers und halte einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand. Es gebe keine einzige Verfassungsgerichtsentscheidung, die diese Auffassung des Ministers stütze.
Falsch sei des weiteren die Behauptung des Ministers, die Abschaffung des Zweckentfremdungsverbotes erleichtere Investoren die Entscheidung, „bislang gewerblich genutzte Räume in Wohnraum umzuwandeln“. Hieran sei bisher kein Investor gehindert gewesen, da das Zweckentfremdungsverbot einzig und allein die Umwidmung von Wohnraum in Gewerberaum genehmigungspflichtig gemacht habe, nicht aber den umgekehrten Fall.
Die Einschätzung des Ministers, dass ein Leerstand von Wohnraum nicht zu befürchten sei, weil die Eigentümer bestrebt seien, „schon aus wirtschaftlichen Gründen den Leerstand so weit wie möglich zu vermeiden“, könne nur ungläubiges Staunen über so viel Naivität hervorrufen, erklärte Hessenauer. Selbstverständlich könne es für einen Eigentümer reizvoll sein, ein Gebäude aus spekulativen Gründen leer stehen zu lassen, um das Grundstück anschließend meistbietend zu versilbern. Ob dann auf diesem Grundstück anschließend Wohnraum gebaut würde, könne nun Dank des Wegfalls der Zweckentfremdungsverordnung weder erzwungen noch kontrolliert werden.
Abschließend bedauerte Hessenauer die Entscheidung der Landesregierung. Sie setze wohnungspolitisch ein falsches Signal und werde zur weiteren Verschärfung der Situation am hessischen Wohnungsmarkt beitragen.
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