Tipps für die Urlaubszeit

Am Wochenende beginnen die Sommerferien. Ferienzeit ist Urlaubszeit.
"Viele Mieter sind irrtümlich der Auffassung, Vermieter müssten Rücksicht
darauf nehmen, dass ihre Mieter in Urlaub sind. Kluge Vermieter tun dies auch. Doch ist dies dann reines Entgegenkommen, denn die eingegangegen mietvertraglichen Pflichten machen keinen Urlaub", erklärte der Direktor des DeutschenMieterbundes - Landesverband Hessen e.V., Jost Hemming, in Wiesbaden.

Bevor Mieter in den Sommerurlaub fahren, sollten sie sicherstellen, dass auch während
der Urlaubszeit Miete und Nebenkosten sowie Strom, Telefon, Gas,
Versicherungen usw. pünktlich gezahlt werden. Eventuelle Säumniszuschläge
können teuer werden.

Auch andere, mietvertragliche Pflichten, wie z.B. das regelmäßige Reinigen
des Treppenhauses, gelten während der Urlaubszeit. Hier kann mit dem
Nachbarn getauscht, oder notfalls muss für Ersatz gesorgt werden.

Allerdings: Vermieter, Hausmeister oder die Hausverwaltung haben keinen Anspruch
auf einen Wohnungsschlüssel während sich der Mieter im Urlaub befindet.
Nach Informationen des Mieterbundes Hessen reicht es aus, wenn der Mieter
einen Zweitschlüssel bei Nachbarn oder einem Bekannten deponiert. Der
Vermieter oder die Hausverwaltung muss lediglich darüber informiert werden,
wer für Notfälle, z.B. bei einem Wasserrohrbruch einen Schlüssel für die
Wohnung hat.

Vor der endgültigen Abreise ist sicherzustellen, dass Fenster und Türen
geschlossen, Wasseranschlüsse gesperrt und Stecker von Fernseher, Radio und
sonstigen Elektrogeräten aus der Steckdose gezogen sind. So können nicht
nur unvorhersehbare Schäden in der Mietwohnung verhindert, sondern auch der
Energieverbrauch eingeschränkt werden.

Ein Nachbar oder Bekannter sollte zudem nicht nur die Blumen gießen,
sondern auch den Briefkasten leeren sowie in unregelmäßigen Abständen
Jalousien auf- und zuziehen und das Licht ein- und ausschalten. Das ist der
beste Schutz vor Einbrechern.

 

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