Mieterbund fordert Wohnpakt 2020

Zum 34. Hessischen Mietertag hatte der Deutsche Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. seine Mitgliedsvereine am Wochenende in die Stadthalle nach Rüsselsheim eingeladen. Rd. 150 Ehrengäste, Delegierte und Gastdelegierte konnte Landesvorsitzender Wolfgang Hessenauer begrüßen.

Der Hessischen Mieterorganisation gehören 24 Mitgliedsvereine an, die über 40 Beratungsstellen unterhalten und denen insgesamt rd. 103.000 Mieterhaushalte angeschlossen sind. „Bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2,1 Personen heißt das, dass unserem Verband mehr als 216.000 Mitglieder angehören. Damit gehören wir zu den mitgliederstärksten Organisationen in Hessen", erklärte Landesvorsitzender Wolfgang Hessenauer auf einer Pressekonferenz

„Bedauerlicherweise findet in Hessen auf Landesebene eine Diskussion über wohnungspolitische Probleme so gut wie nicht mehr statt. Insofern war die Regierungserklärung des neuen Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier für uns auch sehr enttäuschend, da sie kein einziges Wort zu den wohnungspolitischen Fragestellungen enthielt", erklärte Hessenauer. Dabei würden die wohnungspolitischen Probleme im Lande wieder dramatisch zunehmen. Insbesondere in den Städten machten sich wieder Wohnungsengpässe mit steigenden Mieten bemerkbar, gleichzeitig schrumpfe der preiswerte Wohnungsbestand mit zunehmender Geschwindigkeit zusammen. Auf der Strecke blieben immer mehr Mieterhaushalte, die zunehmend Probleme haben, am Wohnungsmarkt eine angemessene Wohnung zu bezahlbaren Preisen zu finden. Gleichzeitig würden die öffentlichen Haushalte mit immer höheren Transferzahlungen für die Kosten der Unterkunft belastet. Das Land lasse die Kommunen mit diesen Problemen allein.

„Wir erwarten uns von den Rednern und Diskussionsteilnehmern eine Wiederbelebung der wohnungspolitischen Diskussion und Antworten auf die Frage, wie die drängenden wohnungspolitischen Probleme gelöst werden sollen. Wir erhoffen uns, dass von diesem Hessischen Mietertag die Initiative für einen Wohnpakt 2020 ausgeht, mit dem sich die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppen in diesem Lande verpflichten, auf einen ausgeglichenen und sozialen Wohnungsmarkt in Hessen hinzuwirken", so Hessenauer. Ein solcher Wohnpakt 2020 müsse mindestens folgende Eckpunkte beinhalten:

˜         kurz- und mittelfristig bedarf es einer zielgerichteten Neubauförderung zugunsten eines ausgeglichenen Wohnungsmarkts in allen Landesteilen und Regionen;

˜         neoliberalen Initiativen und Sparverordnungen der gegenwärtigen Koalition auf Bundes- wie auf Landesebene ist entschieden entgegenzutreten und deren soziale Sprengkraft anzuprangern;

˜         im Zuge einer nachhaltigen Stadtentwicklung müssen Wohnungsbestände den demografischen Fakten und der Bevölkerungsentwicklung angepasst und regionalen und gesamtstädtischen Zielen verpflichtet werden;

˜         die energetischen Modernisierungen, gerade im großen Umfang an Bestandsbauten,  müssen sozial verträglich organisiert, verstetigt  und mit verlässlichen Förderzusagen ausgestattet werden;

˜         einer weiter steigenden Wohnkostenbelastung ist entgegenzuwirken. Wo sie unumgänglich ist, muss sie durch intensive öffentliche Zuwendungen in Grenzen gehalten werden;

˜         das geltende soziale Mietrecht gilt es als wichtige gesellschaftliche Errungenschaft in unserem sozialen Rechtsstaat zu bewahren;

˜         die in vielen Einzelvorschriften zersplitterte rechtliche Rahmenordnung ist in einem eigenständigen Hessischen Wohngesetzbuch zusammenzufassen.

 

 

Öffentliche Förderung verstärken

 „Wohnungsneubau und Wohnungsbaugenehmigungszahlen haben einen Rekordtiefstand erreicht. Auf Wohnungsteilmärkten, vor allem im Ballungsraum Rhein-Main und in den Universitätsstädten, werden die Wohnungsengpässe immer größer, wird Wohnungsneubau dringend benötigt", erklärte Hessenauer.

Die aktuellen Neubauzahlen für 2009 liegen mit etwas über 11.000 Wohnungsfertigstellungen deutlich unter dem bestehenden Bedarf von rd. 16.000 Wohnungen, und auch 2010 lasse keine Besserung erwarten. Das reiche nicht aus, um Wohnungsmangel zu verhindern. Wenn die Politik hier nicht eingreife, drohten in den Ballungszentren höhere Mieten, soziale Spannungen und eine erhöhte Kostenbelastung der Sozialsysteme.

Wichtig sei, die Förderinstrumente auf die wirklichen Bedarfsgebiete zu konzentrieren. Der Mieterbund will nicht wie früher nach dem Gießkannenprinzip fördern, sondern er fordert eine Neuorientierung der Förderinstrumente. Denkbar seien Zulagensysteme, regional differenzierte Abschreibungsmöglichkeiten oder ähnliche Maßnahmen. Wichtig ist, dass da gefördert wird, wo tatsächlich Neubaubedarf besteht.

Eine besondere Bedeutung haben für den Deutschen Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sowie die Wohnungsbaugesellschaft, an der auch das Land mehrheitlich Anteile hält. Der Mieterbund Hessen fordert daher den Stopp des Ausverkaufs der Nassauischen Heimstätte. Notwendig sei vielmehr eine verstärkte Unterstützung des Landes Hessen, damit diese Wohnungsbaugesellschaft ihren Versorgungsauftrag angemessen erfüllen könne.

 

Energetische Sanierung des Wohnungsbestandes sozialverträglich gestalten

 „Die energetische Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen liegt nicht nur im Interesse der Mieter und der Umwelt. Sie liegt auch im Interesse der öffentlichen Hand und hier vor allem im Interesse der Kommunen, die im Rahmen ihrer Transferleistungsverpflichtungen (SGB II/SGB XII/Wohngeld) mit ständig steigenden Energiekosten erheblich belastet werden. Bei weiter steigenden Energiekosten werden immer mehr Haushalte gezwungen sein, Transferleistungen in Anspruch zu nehmen", erklärte Landesvorsitzender Wolfgang Hessenauer.

Der Mieterbund Hessen fordert gesetzgeberische Vorgaben für die energetische Sanierung auch des Wohnungsbestands. Die Durchführung der energetischen Sanierung sollte nicht allein in die Verantwortung der Eigentümer gestellt werden. Diese müssten auf der einen Seite mit Fördermitteln unterstützt werden, die auch dazu zu dienen haben, dass eine Modernisierung im Bestand nicht zur Mietervertreibung führt. Gleichzeitig seien aber Sanktionen erforderlich, wie beispielsweise eine CO 2-Abgabe oder Modernisierungsgebote oder ein Kürzungsrecht der Mieter bei übermäßigen Heizkosten, wenn Eigentümer sich beharrlich weigerten, die notwendigen energetischen Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Anders seien die proklamierten Klimaziele nicht zu erreichen.

„Vor allem fordern wir aber, dass öffentliche Förderungsmaßnahmen verstetigt und ausgebaut und nicht etwa gekürzt werden", erklärte Hessenauer. Zusätzlich fordert der Mieterbund Hessen die Einführung eines Wirtschaftlichkeitsgebotes bei der Durchführung von Modernisierungsmieterhöhungen. Hier müsse eine feste Begrenzung eingeführt werden auf den Betrag der Heizkostenersparnis.


Wohnkostenbelastung begrenzen und Mieterrechte bewahren

Mieter müssen in Hessen häufig mehr als ein Drittel ihres verfügbaren Nettoeinkommens für die beheizte Wohnung zahlen. Für einkommensschwächere Haushalte liegt die Kostenbelastung schon häufig bei 40 Prozent und mehr. Die Wohnkosten werden weiter steigen, wenn sich die Energiepreise und damit die Heizkosten wieder verteuern.

Viele Mieter mit geringem Einkommen leben in energetisch stark sanierungsbedürftigen Gebäuden. Hier müssen nach Auffassung des Mieterbundes sowohl die Wohnkosten als auch die Modernisierungsfolgen sozial abgefedert werden. Sowohl ALG II als auch Wohngeld müssten angepasst werden, aber auch bei Haushalten, deren Einkommensgrenze nur unwesentlich oberhalb der Bezugsgrenzen für ALG II oder Wohngeld liegen, müsse es Hilfen geben, um die untragbaren Belastungen aufzufangen.

„Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger muss beibehalten, ja sogar angehoben werden. Wir fordern ein Klimawohngeld, bei dem für Wohnungen, die energetisch modernisiert oder neu gebaut wurden, Miethöchstbeträge im Wohngeldgesetz anzuheben sind" so Hessenauer. Auch die Einkommensgrenzen im Rahmen des Wohngeldgesetzes müssten heraufgesetzt werden

Das geltende Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) habe sich bewährt, es garantiere einen gerechten Ausgleich zwischen Mieter- und Vermieterinteressen. Das Mietrecht stelle keine Hürde für energetische Modernisierungen dar, es schaffe kein Nutzer-Investor-Dilemma, und es schütze keine ‚Mietnomaden' und keinen Vandalismus. Deshalb seien Forderungen von Vermieterverbänden, Maklern oder FDP bzw. Teilen der CDU nach Abschaffung oder Liberalisierung des Mietrechts falsch und überflüssig.

Wenn im Zusammenhang mit Modernisierungen eine Änderung des geltenden Mietrechts erforderlich sei, dann die Abschaffung der derzeitigen Modernisierungsmieterhöhung mit 11 % der aufgewandten Kosten. Dies sei nicht nur ein systemfremder Bestandteil, sondern er führe auch dazu, dass beim derzeitigen Stand die Mieter Kosten dafür tragen, dass Vermieter durch die Modernisierung die langfristige Vermietbarkeit ihres Eigentums sicherstellen. Und die Regelung führe dazu, dass die Mieterhöhung nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen in aller Regel weit über die Heizkostenersparnis hinausgehe und viele Mieter finanziell überfordere.

 

Eigenständiges Hessisches Wohngesetzbuch

Die für die Länder nach der Föderalismusreform gestiegene Bedeutung des Politikbereichs Wohnen und die Zersplitterung der rechtlichen Regelungen für den Wohnungsneubau wie für die Wohnungsbestandserhaltung machen es nach Auffassung des Mieterbundes Hessen dringend erforderlich, ein eigenständiges Wohngesetzbuch zu schaffen, in dem alle maßgeblichen Bestimmungen für

  • den Wohnungsneubau
  • den Wohnungsumbau
  • die energetische Wohngebäudesanierung
  • die Wohnungsaufsicht
  • die Wohnungsbauförderung
  • den Mieterschutz (soweit Landesrecht)
  • die Wohnberatung
  • das Wohngeldrecht
  • etc

zusammengefasst werden. In diesem Zusammenhang müsse auch geprüft werden, ob es nicht sinnvoll ist, dem Beispiel zahlreicher anderer Bundesländer zu folgen und ein landeseigenes Wohnraumförderungsgesetz zu verabschieden. Darüber hinaus hält der Mieterbund ein Informationssystem für erforderlich, das die wesentlichen Daten der Wohnungsversorgung beinhaltet und in regelmäßigen Zeitabständen fortgeschrieben wird. Die hierzu notwendige Datenbasis könne vom statistischen Landesamt in Zusammenarbeit mit der Landestreuhandstelle und der WIBANK (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) aufbereitet werden.

Wohnpakt 2020: Leitantrag des 34. Hessischen Mietertages herunterladen

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